Pauschaldotierte Unterstützungs-kasse
Der „corporate cash fund“
Der corporate cash fund, der Rechtsträger ist die Unternehmenskasse (gem. §4d EstG), ist ein hocheffektives und effizientes Subsystem der betrieb- lichen Altersversorgung, die als eigenständiges Rechtsinstitut vom Unternehmen nach personal – und vor allem finanzpolitischen Vorgaben gesteuert wird.
Er fungiert quasi als eigene Bank des Unternehmens und unterliegt keiner staatlichen Aufsicht, insbesondere auch nicht der BAFin. Der Corporate Cash Fund generiert neben einer hohen Altersversorgung für die Begünstigten (Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände, Mitarbeiter, aber auch Handels- vertreter, Steuerberater etc.) erhebliche – steuerfreie! – zusätzliche Erträge und verschafft dem Unternehmen dauerhaft hohe Liquiditätsüberschüsse.
Er ist bilanzneutral und verbessert signifikant die Eigenkapitalziffern.
Das sei an einem stark vereinfachten Beispiel eines 100 Mann-Unternehmens im langfristigen Zeitrahmen (40 Jahre) dargestellt:
Der Investitionsaufwand beträgt für diesen Zeitraum ca. | 8,0 Mio. € |
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Formale betriebliche Versorgungszusagen bis zu | 13,0 Mio. € |
davon an die Geschäftsleitung bis zu | 1,9 Mio. € |
Tatsächliche zu leistenden Erfüllungsbeträge bis zu | 3,6 Mio. € |
Zusätzliches EBIT bis zu | 24,5 Mio. € |
Zusätzlicher Cash flow bis zu | 35,5 Mio. € |
*der Steuervorteil ist hier noch abzuziehen |
Wie kommt es zu diesen Ergebnissen?
Das lassen wir Ihnen gerne an einer ausführlichen Musterberechnung anhand entsprechender Daten darlegen. Dazu lassen wir Ihnen die rechtlichen und steuerlichen Implikationen erläutern, die keine Schwierigkeit bieten. Lediglich das Gesamtwerk ist kompliziert. Es wird daher nicht nur die Beratung übernommen, sondern auch die Imple- mentierung sowie die vollständige Administration des Systems für den Unternehmer. Dieser muss „lediglich“ die personal- und finanz-politischen Grundentscheidungen treffen.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Corporate Cash Fund für erhebliche zusätzliche Liquidität, für Steuerersparnis, für steuerfreie Erträge, für Mitarbeiterbindung und -gewinnung steht! Weiterhin ist es das einzige Instrument im deutschen Steuerrecht, welches eine Änderung des Jahres- ergebnisses NACH dem Bilanzstichtag ausdrücklich zulässt, sofern die Bilanz nicht länger als einen Monat festgestellt ist.
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